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Steuer- und Wirtschaftsinformationen in Kürze, Heft 11/2005

BBi 2005, 4 Heft 11 v. 3.11.2005

Grenzüberschreitende Euro-Überweisungen - Ab 1.1.2006 wird die Betragsgrenze für diese kostengünstigen EU-Standardüberweisungen von derzeit EUR 12.500,- auf EUR 50.000,- angehoben. Diese Überweisungen müssen zu den gleichen Gebühren wie Inlandsüberweisungen abgerechnet werden. (Art. 3 Abs. 3 der Verordnung EU Nr. 2560/2001 )

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