Grenzüberschreitende Euro-Überweisungen - Ab 1.1.2006 wird die Betragsgrenze für diese kostengünstigen EU-Standardüberweisungen von derzeit EUR 12.500,- auf EUR 50.000,- angehoben. Diese Überweisungen müssen zu den gleichen Gebühren wie Inlandsüberweisungen abgerechnet werden. (Art. 3 Abs. 3 der Verordnung EU Nr. 2560/2001 )
