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Privat genutzte Gebäudeteile und Vorsteuern, Heft 8/2004

BBi 2004, 1 Heft 8 v. 3.8.2004

Das Finanzministerium hat die Auswirkungen des EuGH-Urteils “Seeling" in den USt-Richtlinien verarbeitet. Das EuGH-Urteil besagt, dass bei einer teils unternehmerisch, teils privaten Nutzung eines Gebäudes der volle Vorsteuerabzug zusteht. Die Privatnutzung dieses Gebäudes ist demnach durch die USt-Versteuerung eines Eigenverbrauches zu berücksichtigen.

Das Finanzministerium vertritt in den geänderten Richtlinien folgende Standpunkte:

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