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Kleinunternehmer - Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen, Heft 8/2004

BBi 2004, 1 Heft 8 v. 3.8.2004

Kleinunternehmer (“geringfügige Einzelunternehmer") können auf Antrag von den GSVG Beiträgen (Kranken- und Pensionsversicherung) befreit werden.

Voraussetzungen:

Der Jahresumsatz darf EUR 22.000,— nicht überschreiten

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