Kleinunternehmer (“geringfügige Einzelunternehmer") können auf Antrag von den GSVG Beiträgen (Kranken- und Pensionsversicherung) befreit werden.
Voraussetzungen:
Der Jahresumsatz darf EUR 22.000,— nicht überschreitenKleinunternehmer (“geringfügige Einzelunternehmer") können auf Antrag von den GSVG Beiträgen (Kranken- und Pensionsversicherung) befreit werden.
Voraussetzungen:
Der Jahresumsatz darf EUR 22.000,— nicht überschreiten