Nichtanerkennung des Vorsteuerabzuges
Ein angebliches “Provisionsgeschäft" wurde von der Abgabenbehörde als Scheingeschäft beurteilt, weil das angeblich vermittelte Geschäft nicht zustande gekommen sei und es den Gepflogenheiten des Wirtschaftslebens widerspreche, eine Provision in Millionenhöhe unabhängig davon zu vereinbaren, ob das vermittelte Geschäft erfüllt werde oder nicht.
