Übergang der Steuerschuld - Erbringen österreichische Unternehmer ohne Betriebsstätte in Deutschland Werklieferungen und sonstige Leistungen an deutsche Unternehmer oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, dann schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (Übergang der Steuerschuld - Reverse Charge). Die Rechnungen sind ohne USt auszustellen. Auf der Rechnung muss ein deutlicher Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld angebracht werden.
