Die Vereinsrichtlinien 2001 - Fassung vom März 2004 - sehen für die Vergütungen an Funktionäre, Sportler, Trainer und Künstler einige wesentliche Regelungen vor. Zunächst ist die Frage zu klären, ob ein Dienstverhältnis vorliegt. Bei Vereinsfunktionären gehen die Richtlinien davon aus, dass ehrenamtliche Funktionen auch bei Zahlung von Aufwandsentschädigungen kein Dienstverhältnis begründen. (VereinsR 2001, Rz 763)
