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Vereine und steuerliche Buchführungspflicht, Heft 4/2004

BBi 2004, 1 Heft 4 v. 3.4.2004

Die Vereinsrichtlinien 2001 in der Fassung vom März 2004 erläutern die Buchführungspflichten:

Einnahmen-Ausgabenrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG (VereinsR 2001, Rz 331)

Vereine, die land- und forstwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe führen bzw. eine sonstige selbständige Tätigkeit ausüben und die Buchführungsgrenzen des § 125 BAO (Jahresumsatz EUR 400.000,-) nicht überschreiten, sind nur zur E/A Rechnung verpflichtet.

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