Seit 15.6. 2001 können im Zuge der EU-Amthilfe ausländische Abgaben-Exekutionstitel durch die inländischen Finanzämter vollstreckt werden. Der Erlass des Finanzministerums vom 31.10.2003, AÖFV 239/2003 erläutert diese EU-Bestimmungen:
Betroffen sind neben der Umsatzsteuer auch die Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen sowie Versicherungssteuern, Zinsen und Zwangsstrafen.
