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Vollstreckungsamtshilfe, Heft 2/2004

BBi 2004, 2 Heft 2 v. 3.2.2004

Seit 15.6. 2001 können im Zuge der EU-Amthilfe ausländische Abgaben-Exekutionstitel durch die inländischen Finanzämter vollstreckt werden. Der Erlass des Finanzministerums vom 31.10.2003, AÖFV 239/2003 erläutert diese EU-Bestimmungen:

Betroffen sind neben der Umsatzsteuer auch die Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen sowie Versicherungssteuern, Zinsen und Zwangsstrafen.

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