Keine Kürzung einer außergewöhnlichen Belastung um erhaltene Pflegegeldleistungen
Die von einem an Multipler Sklerose leidenden Steuerpflichtigen und Pflegegeldbezieher getätigten Aufwendungen für verschiedene Heilbehandlungen zur Stabilisierung und Erhaltung seines Gesundheitszustandes sind ohne Kürzung um eine pflegebedingte Geldleistung in nachgewiesenen Ausmaß als außergewöhnliche Belastung absetzbar (VwGH 03.08.2004, 99/13/0169).
