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Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes, Heft 7/2003

BBi 2003, 3 Heft 7 v. 3.7.2003

1. Internationale Schachtelbeteiligungen

Mit Wirksamkeit ab Veranlagung 2004 werden die Voraussetzungen für das Vorliegen einer internationalen Schachtelbeteiligung neu geregelt (§ 10 Abs. 2 KStG 1988):

Die Beteiligungsuntergrenze wird von 25 % auf mindestens 10 % abgesenkt;

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