Wesentliche Neuerungen:
1. Auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
Erbringt ein Drittlandsunternehmer an einen Nichtunternehmer mit Wohnsitz im Gemeinschaftsgebiet eine solche “elektronische Leistung", so gilt die Leistung im Staate des nichtunternehmerischen Empfängers als ausgeführt. Auf die Nutzung bzw. Auswertung kommt es nicht an.
