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E-Mails an Geschäftspartner und Konsumenten, Heft 7/2003

BBi 2003, 4 Heft 7 v. 3.7.2003

Das Zusenden von elektronischer Post als “Massensendung" oder “zu Werbezwecken" ist gem. § 101 Telekommunikationsgesetz ohne vorherige Zustimmung des Empfängers nicht erlaubt und auch strafbar.

Verboten ist nicht nur das massenhafte Versenden von E-Mails, sondern auch das Versenden einer einzigen E-Mail zu Werbezwecken an Konsumenten und an Unternehmer ohne Zustimmung des Empfängers.

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