Ab der Umsatzsteuervoranmeldung für April 2003 - also spätestens ab 16.6. 2003 - müssen die Daten der UVA im Rahmen des FINANZOnline-Verfahrens elektronisch übermittelt werden. Zwei Ausnahmen bestehen von dieser Übermittlungspflicht:
Ab der Umsatzsteuervoranmeldung für April 2003 - also spätestens ab 16.6. 2003 - müssen die Daten der UVA im Rahmen des FINANZOnline-Verfahrens elektronisch übermittelt werden. Zwei Ausnahmen bestehen von dieser Übermittlungspflicht:
