Der Erlass des BMF vom 15.6.2000, wonach der Bereich der Direktwerbung (Prospektverteilung, persönlich adressierte Mailings) nicht unter die Werbeabgabe fällt, wird aufgehoben:
Der Erlass des BMF vom 15.6.2000, wonach der Bereich der Direktwerbung (Prospektverteilung, persönlich adressierte Mailings) nicht unter die Werbeabgabe fällt, wird aufgehoben:
