Ergibt sich durch Entgeltsänderungen (Storno, Gutschriften, Forderungsverluste u.a.) beim Gesamtbetrag der Entgelte bzw. bei den steuerfreien oder steuerpflichtigen Umsätzen ein Minusbetrag, so muss bei diesen Kennzahlen der Wert Null eingetragen werden. Der negative Steuerbetrag ist unter der Kennzahl 090 - sonstige Berichtigungen einzutragen.
