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Abfertigungsrückstellung für Vorstandsmitglieder, Heft 3/2003

BBi 2003, 1 Heft 3 v. 3.3.2003

Nach einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes ist es richtig, dass für die Abfertigungsansprüche von Vorstandsmitgliedern keine Rückstellung gem. § 14 EStG gebildet werden kann. Die Nichtanerkennung dieser Rückstellung als "ungewisse Verbindlichkeiten" gem. § 9 Abs. 1 Z 3 EStG verletzt jedoch das Gleichheitsrecht. Es ist nämlich keineswegs von vornherein ausgeschlossen, dass solche Anwartschaften all jene Merkmale aufweisen, die den Begriff der "ungewissen Verbindlichkeiten" festsetzen. Eine Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten ist daher zulässig (VfGH 11.12.2002, B 1609/01).

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