Auf Grund des 2. Abgabenänderungsgesetzes 2002 und der steuerlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Hochwasserkatastrophe wurden die LStR 2002 geändert. In der Folge werden die wichtigsten Änderungen kurz dargestellt:
Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden