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Kammerumlage und Reverse Charge, Heft 2/2003

BBi 2003, 3 Heft 2 v. 3.2.2003

Bisher war nach § 122 Abs. 1 des Wirtschaftskammergesetzes 1998 die Kammerumlage 1 (KU) nicht von den Umsatzsteuerbeträgen zu berechnen, die nach dem Reverse Charge System (Übergang der Steuerschuld auf das Kammermitglied als Leistungsempfänger) als Umsatzsteuer geschuldet wurden.

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