Im Folgenden werden wichtige Aussagen von der Bundes-Einkommensteuertagung 2002 auszugsweise dargestellt:
Garage am Wohnsitz als Betriebsvermögen (EStR 2000, Rz 509)Ein Wohnhaus wird zu 15 % betrieblich genutzt. In der daran angebauten Garage wird der zu 80 % betrieblich genutzte PKW abgestellt. Ist das vom Steuerpflichtigen bewohnte Haus nicht zur Gänze Privatvermögen, sind die Garagierungskosten am Wohnort im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des Fahrzeuges, höchstens jedoch im prozentuellen Ausmaß der betrieblichen Nutzung des übrigen Gebäudes als Betriebsausgaben abzugsfähig (EStR 2000, Rz 509, gültig ab 2002). Im konkreten Fall sind daher die Garagierungskosten im Ausmaß der Nutzungseinlage von 15 % abzugsfähig.
