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Bauleistungen, Heft 1/2003

BBi 2003, 2 Heft 1 v. 3.1.2003

Seit 1.10.2002 gilt für bestimmte Bauleistungen der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (§ 19 Abs. 1a UStG).

Die Regelung in Kurzform:

Die Steuerschuld für Bauleistungen geht auf den Leistungsempfänger über (keine USt auf der Ausgangsrechnung), wenn

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