vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Meldeverpflichtung gem. § 109a EStG, Heft 12/2003

BBi 2003, 1 Heft 12 v. 3.12.2003

Bekanntlich müssen bestimmte ausbezahlte Entgelte jährlich an das für die Umsatzsteuer zuständige Finanzamt gemeldet werden. Diese Mitteilungen sind grundsätzlich in elektronischer Form bis Ende Februar des Folgejahres (also für Entgelte des Jahres 2003 bis zum 29.2.2004) zu übermitteln. Fehlen die technischen Voraussetzungen (kein Internetanschluss), kann die Übermittlung in Papierform auf dem Formular E 18 erfolgen. Diese “Papiermeldungen" müssen jedoch bereits bis Ende Jänner abgegeben werden. Nähere Details zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter www.ELDA.at

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!