Durch das Urteil des EuGH vom 11.9.2003 wurde die (unbefristete) Eigenverbrauchsbesteuerung des grenzüberschreitenden PKW-Leasings als nicht zulässig festgestellt.
Mit Bundesgesetz vom 28.3.2003 wurde die Besteuerung dieses Eigenverbrauchs bis 31.12.2005 befristetet.
