Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH ) vom 08.05.2003C-269/00Seeling wurde die unechte Befreiung des Verwendungseigenverbrauches von Gebäuden als richtlinienwidrig erklärt. Das Finanzministerium hat in einem Erlass vom 29.9.2003 die Auswirkungen dieses Urteils erläutert:
