Für Betriebsneugründungen und Betriebsübertragungen entfallen Stempel- und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren und Firmenbuch- bzw. Grundbucheintragungsgebühren.
Für Betriebsneugründungen und Betriebsübertragungen entfallen Stempel- und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren und Firmenbuch- bzw. Grundbucheintragungsgebühren.
