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Betriebsübertragungen - Rückerstattungen von Gebühren und Ausgaben, Heft 11/2002

BBi 2002, 4 Heft 11 v. 3.11.2002

Für Betriebsneugründungen und Betriebsübertragungen entfallen Stempel- und Bundesverwaltungsabgaben, Gerichtsgebühren und Firmenbuch- bzw. Grundbucheintragungsgebühren.

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