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Getränkesteuer 1.1.-8.3.2000, Heft 11/2002

BBi 2002, 4 Heft 11 v. 3.11.2002

Für die Zeit vom 1.1.-8.3.2000 war nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 18.6.2002, 2002/16/0069 keine Getränkesteuer mehr zu entrichten. Die beim EuGH anhängige Frage der Rückerstattung der in vorhergehenden Jahren entrichteten Getränkesteuer ist damit allerdings nicht geklärt und weiterhin offen.

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