Erhält ein hochwassergeschädigter Unternehmer private Spenden bzw. Zuwendungen privater Organisationen mit der Bezeichnung “Investitionszuschuss", so mindern diese Zuwendungen gem. § 6 Z 10 EStG die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der ersatzbeschafften betrieblichen Wirtschaftsgüter, und damit die Basis für eine vorzeitige Abschreibung oder die Sonderprämie für Ersatzbeschaffungen und die Basis für die laufende AfA.
