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UID-Nummern ab 1.1.2003, Heft 11/2002

BBi 2002, 3 Heft 11 v. 3.11.2002

Nach § 11 Abs 1 UStG 1994 muss auf Rechnungen ab 01.01.2003 auch die UID-Nummer des liefernden bzw. leistenden Unternehmers angeführt werden.

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