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Direktwerbung und Beilagenwerbung sind werbeabgabepflichtig, Heft 11/2002

BBi 2002, 3 Heft 11 v. 3.11.2002

Der Verfassungsgerichtshof hat mit ErkenntnisB 171/02 vom 28.9.2002 entschieden, dass nicht nur die Anzeigenwerbung, sondern auch die Direktwerbung (z.B. Prospektverteilung), und Beilagenwerbung (Prospekte werden den Zeitungen beigelegt) der 5 %igen Werbeabgabe unterliegen.

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