Ein Mann liegt querschnittgelähmt im Krankenhaus. Ein Landesgericht verurteilt seinen Vorarbeiter, seinen jungen Kollegen und einen als Aufseher eingeteilten Hilfsarbeiter wegen fahrlässiger Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen. Der Firmenchef erhält eine Verwaltungsstrafe. Die Betriebshaftpflichtversicherung zahlt 640.000 €. – Klingt nach einem dramatischen Ausnahmefall? Ist es nicht. Szenarien wie dieses spielen sich auf österreichischen Baustellen regelmäßig ab. Was viele Beteiligte nicht wissen: Ein Arbeitsunfall zieht nicht nur menschliches Leid nach sich. Er löst ein komplexes Geflecht an rechtlichen Konsequenzen aus, und zwar für Poliere, Vorarbeiter, einfache Mitarbeiter und Geschäftsführer gleichermaßen. Der folgende Beitrag erläutert die vier Haftungsschienen und ihre Voraussetzungen anhand eines realen Praxisfalles.

