Das IFG eröffnet einen allgemeinen Anspruch auf Zugang zu Informationen informationspflichtiger Stellen und erfasst damit neben Organen von Bund, Ländern und Gemeinden auch staatsnahe Auftraggeber. Für Parteien streitiger Bauprozesse kann dies die Informationslage bei der Vorbereitung und Führung gerichtlicher Auseinandersetzungen entscheidend verändern. Der vorliegende Beitrag untersucht, inwieweit das IFG als Instrument der Informationsbeschaffung im Bauprozess genutzt werden kann, und zeigt zugleich auf, welche Grenzen sich aus den gesetzlichen Verweigerungs- und Geheimhaltungstatbeständen ergeben.

