1. Der Werkunternehmer hat die Höhe des Entgelts bei vollständiger Ausführung des Werks aufgrund des Vertrages detailliert zu berechnen und zu beweisen.
2. Der Besteller hat konkrete Behauptungen darüber aufzustellen und zu beweisen, was sich der Unternehmer durch das Unterbleiben der Arbeit erspart hat.

