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Gewerbeausübung durch Drittstaatsangehörige

FachartikelSteuerrechtThomas Mandlbau-aktuell 2025, 214 - 217 Heft 6 v. 15.11.2025

Die GewO 1994 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Gewerbe in Österreich angemeldet werden darf. Auch ausländische Personen dürfen – unter bestimmten Bedingungen – im Bundesgebiet ein Gewerbe wie Inländer ausüben. Der vorliegende Beitrag soll diese Bedingungen für Drittstaatsangehörige beleuchten und die Regelungen des internationalen Niederlassungsrechts und Dienstleistungsverkehrs analysieren.

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