Die GewO 1994 regelt, unter welchen Voraussetzungen ein Gewerbe in Österreich angemeldet werden darf. Auch ausländische Personen dürfen – unter bestimmten Bedingungen – im Bundesgebiet ein Gewerbe wie Inländer ausüben. Der vorliegende Beitrag soll diese Bedingungen für Drittstaatsangehörige beleuchten und die Regelungen des internationalen Niederlassungsrechts und Dienstleistungsverkehrs analysieren.

