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Verwertung der Sicherheiten nach § 1170b ABGB

FachartikelSteuerrechtGeorg Karasekbau-aktuell 2025, 221 - 223 Heft 6 v. 15.11.2025

In den Entscheidungen vom 15. 9. 2020, 6 Ob 113/20s, und vom 5. 8. 2025, 5 Ob 54/25i, hat der OGH entschieden, dass der Unternehmer eine Sicherstellung nach § 1170b ABGB bei strittigen Ansprüchen nicht verwerten darf. In diesem Beitrag soll der Frage nachgegangen werden, ob diese Rechtsansicht richtig ist. Bereits die Entscheidung 6 Ob 113/20s wurde einhellig kritisiert. Erstaunlich ist deshalb, dass der OGH in der jüngst veröffentlichten Entscheidung 5 Ob 54/25i auf die Kritik nicht einmal eingegangen ist.

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