Viele Praktiker kennen das Sozialversicherungsdokument PD A1 (kurz oft auch nur einfach „A1“) und sehen darin einen Persilschein, der bestätigt, dass bei einem entsandten Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich „alles in Ordnung ist“. Das ist zwar nicht ganz richtig, kommt aber im Hinblick auf die Rechtsfolgen aus dem Blickwinkel eines Praktikers der Wahrheit ziemlich nahe. Was an dieser Aussage stimmt und was nicht, soll im Folgenden kurz dargestellt werden.

