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Vorbehalt auch bei Skontoabzug und Verwertung der Sicherstellung nach § 1170b ABGB

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2025, 190 - 191 Heft 5 v. 15.9.2025

1. Sowohl der klare Wortlaut als auch der in ständiger Rechtsprechung betonte Zweck der Regelung in Punkt 8.4.2. der ÖNORM B 2110 sprechen für die Ansicht, dass der Werkunternehmer auch für als ungerechtfertigt erachtete Skontoabzüge einen fristgerechten, begründeten Vorbehalt zu erklären hat.

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