Jahrelange Verzögerungen bei Bebauungsplänen führen in der Steiermark zu faktischen Bauverboten. Mit seiner Entscheidung vom 23. 6. 2020, V 88/2019, hat der VfGH erstmals aufgezeigt, wie sich betroffene Grundeigentümer zur Wehr setzen können. Diese Entscheidung gab den Anstoß für zahlreiche öffentlich-rechtliche, aber auch zivilrechtliche Folgeverfahren.
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