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Verbesserung bei nicht ÖNORM-konformer Ausführung trotz Dichtheit des Daches

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2024, 205 - 207 Heft 5 v. 15.9.2024

1. Welche Eigenschaften das Werk aufzuweisen hat, ergibt sich in erster Linie aus der konkreten Vereinbarung, hilfsweise – soweit eine Detailvereinbarung nicht besteht – aus Natur und (erkennbarem) Zweck der Leistung, letztlich aus der Verkehrsauffassung.

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