Als reglementiertes Gewerbe sind die Anmeldung und die Ausübung des unbeschränkten Baumeistergewerbes an die Absolvierung der Baumeister-Befähigungsprüfung geknüpft. Die Rechtsgrundlage der Baumeister-Befähigungsprüfung bildet die Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung 2023 (BMBPO 2023), die am 11. 8. 2023 kundgemacht wurde und – aufgrund einer 12-monatigen Legisvakanz – am 11. 8. 2024 in Kraft getreten ist.

