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Die neue Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung

FachartikelSteuerrechtGünter Teschlbau-aktuell 2024, 185 - 189 Heft 5 v. 15.9.2024

Als reglementiertes Gewerbe sind die Anmeldung und die Ausübung des unbeschränkten Baumeistergewerbes an die Absolvierung der Baumeister-Befähigungsprüfung geknüpft. Die Rechtsgrundlage der Baumeister-Befähigungsprüfung bildet die Baumeister-Befähigungsprüfungsordnung 2023 (BMBPO 2023), die am 11. 8. 2023 kundgemacht wurde und – aufgrund einer 12-monatigen Legisvakanz – am 11. 8. 2024 in Kraft getreten ist.

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