Der auf ausführende Tätigkeiten eingeschränkte Baugewerbetreibende wird oft als „kleiner Bruder des Baumeisters“ bezeichnet. Dabei stellt die Gruppe der Baugewerbetreibenden mit über 6.000 Mitgliedern den größten Berufszweig an aktiven Mitgliedern der Bundesinnung Bau dar. Der folgende Beitrag soll den berufsrechtlichen Zugang zu dieser Berufsgruppe mit besonderem Augenmerk auf den individuellen Befähigungsnachweis beleuchten.

