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Leistungsverweigerungsrecht bei Zahlungsverzug

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2024, 56 - 57 Heft 2 v. 15.3.2024

1. Der Werklohn kann nach § 1170 ABGB erst nach Vollendung des Werks beansprucht werden kann, sodass die damit verbundene Vorleistungspflicht des Werkunternehmers das Leistungsverweigerungsrecht nach § 1052 Satz 1 ABGB ausschließt.

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