Der Kollektivvertrag für Bauindustrie und Baugewerbe kennt sowohl den Stundenlohn als auch den (echten) Monatslohn und lässt beide zu. In der Praxis kommt der Stundenlohn, auch als „unechter Monatslohn“ bezeichnet, aber deutlich häufiger zur Anwendung. Das hat durchaus praktische Gründe, auf die im Folgenden speziell eingegangen wird.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

