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Neuerungen bei der steuerlichen Behandlung von Überstundenzuschlägen und SEG-Zulagen

BaukaufmannSteuerrechtChristoph Wiesingerbau-aktuell 2024, 23 - 24 Heft 1 v. 15.1.2024

Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024), BGBl I 2023/153, wurden in § 68 EStG die Grenzen für die lohnsteuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen und von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (kurz: SEG-Zulagen) und anderen Zuschlägen angehoben. Aufgrund einer Übergangsbestimmung für die Jahre 2024 und 2025 ist die Änderung im Ergebnis etwas komplexer ausgefallen.

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