Mit dem Progressionsabgeltungsgesetz 2024 (PrAG 2024), BGBl I 2023/153, wurden in § 68 EStG die Grenzen für die lohnsteuerliche Begünstigung von Überstundenzuschlägen und von Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen (kurz: SEG-Zulagen) und anderen Zuschlägen angehoben. Aufgrund einer Übergangsbestimmung für die Jahre 2024 und 2025 ist die Änderung im Ergebnis etwas komplexer ausgefallen.

