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Forcierungsanordnungen des Auftraggebers ­gemäß ÖNORM B 2110?

FachartikelSteuerrechtPhilipp Setzbau-aktuell 2023, 241 - 244 Heft 6 v. 15.11.2023

Der vorliegende Beitrag widmet sich der umstrittenen Frage, ob der Auftraggeber auf Grundlage der ÖNORM B 2110 einseitig eine Forcierung durch den Auftragnehmer anordnen darf. Entscheidend hierfür ist insbesondere, ob die Bauzeit Teil des Leistungsumfangs im Sinne der ÖNORM B 2110 ist.

Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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