1. Eine CE-Kennzeichnung trifft außer der Angabe, dass das Produkt allen anzuwendenden Vorschriften der EU entspricht, grundsätzlich keine Aussage über die Qualität des Bauprodukts.
2. Ein Mangel allein wegen der Verwendung nicht CE-gekennzeichneter Bauprodukte kommt nur dann in Betracht, wenn eine CE-Kennzeichnung vereinbart wurde.

