Eigentümer und Verwalter von Gebäuden stehen mitunter auch abseits gesetzlicher Nachrüstverpflichtungen vor Abwägungen, ob sicherheitstechnische Auf- bzw Nachrüstungen vorzunehmen sind. Dies steht im Lichte fortschreitender technischer Entwicklungen und Anforderungen und des Bestrebens, etwaigen Gefahren für Personen bzw Haftungsrisiken zu begegnen. Im folgenden Beitrag soll nun vergleichsweise dargestellt werden, welch hohen Stellenwert die Gesellschaft der Rechtssicherheit gegenüber abstrakten bzw konkreten Gefahren einräumt.

