Kern der jüngsten BUAG-Novelle ist die Möglichkeit der vorzeitigen Auszahlung der Abfertigung alt. Damit hat der Gesetzgeber ein Pilotprojekt aus dem Jahr 2020 mit einigen Modifikationen im Dauerrecht verankert.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

