vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Ferialpraktikanten in der Bauwirtschaft

SteuerrechtAufsatzChristoph Wiesingerbau-aktuell 2022, 123 - 126 Heft 3 v. 15.5.2022

Jedes Jahr werden zahlreiche Schüler/-innen und Studierende während der Sommerferien in Bauunternehmen tätig. Umgangssprachlich werden sie alle oft pauschal als „Ferialpraktikanten“ bezeichnet. In rechtlicher Hinsicht ist dabei jedoch zu unterscheiden, ob diese Personen tätig werden, weil sie ein Zeugnis für den Schulbesuch benötigen, oder ob sie schlichtweg Geld verdienen wollen.

Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!