Gemeinsames Merkmal von Nachschüssen und Einschüssen ist, dass sie Zahlungen eines ARGE-Gesellschafters zugunsten des Gesellschaftsvermögens sind. Allerdings unterscheiden sie sich nicht nur hinsichtlich ihrer Funktion, sondern auch hinsichtlich der rechtlichen Behandlung.
Abstract aus bau aktuell bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

