Das Verwaltungsrechtliche COVID-19-Begleitgesetz (COVID-19-VwBG) ist mit 1. 1. 2021 außer Kraft getreten. Am 5. 1. 2021 erfolgte die Kundmachung einer Novelle einzelner Bestimmungen dieses Gesetzes. Aktuell ist eine konsolidierte Fassung des COVID-19-VwBG im (unverbindlichen) Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ausgewiesen. Der folgende Beitrag beleuchtet nun, ob das COVID-19-VwBG nach erfolgtem Außerkrafttreten und nachfolgender partieller Novellierung aktuell rechtlich existent ist und dem Rechtsbestand angehört.

