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Sicherungsmittel nach § 1170b ABGB mit Effektivklausel

Aus der aktuellen RechtsprechungSteuerrechtbau-aktuell 2021, 33 - 35 Heft 1 v. 15.1.2021

1. Eine Bankgarantie mit Effektivklausel ist zwar nicht jedenfalls als Sicherungsmittel im Sinne des § 1170b ABGB ungeeignet, jedoch dann, wenn ihre Inanspruchnahme durch den Werkunternehmer durch ein für ihren Abruf aufgestelltes Erfordernis ungebührlich erschwert oder gar unmöglich gemacht wird.

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